Elektroautos: Die Grundlagen
Für diejenigen unter Ihnen, die neu im Bereich des emissionsfreien elektrischen Fahrens sind, empfehlen wir die Lektüre der folgenden Artikel:
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Elektroautos sind in der Anschaffung vergleichsweise noch etwas teurer als ein PKW mit Verbrennungsmotor. Damit die Verbreitung von Elektroautos weiterhin steigt gibt es vom Staat und den Herstellern Subventionen. Die wohl bekannteste Förderung für Elektroautos ist die BAFA Förderung – auch Umweltbonus genannt (BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Diese Förderung umfasst einen Bundesanteil und einen Herstelleranteil. Der Bundesanteil wurde im Rahmen der Corona-Krise für Zulassung nach dem 03.06.2020 verdoppelt (sog. „Innovationsprämie“) und bis Ende 2025 verlängert.
Reine batterieelektrische Fahrzeuge erhalten damit eine Förderung von bis zu 9.000 Euro (6.000 Euro Innovationsprämie und 3.000 Euro Herstelleranteil). Aber auch Plug-in-Hybride werden mit bis zu 6.750 Euro gefördert. Bei den Plug-in-Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) gibt es allerdings die Vorgabe, dass sie höchsten 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder bis Ende 2021 eine reine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben. Ab 2022 ist sogar eine Mindestreichweite von 60 Kilometer gefordert und ab 2025 von mindestens 80 Kilometer.
Der Antrag auf die Förderung kann erst nach der Zulassung gestellt werden.
Förderung bei Kauf eines Elektroautos
Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis Basismodell | Bundesanteil | Herstelleranteil | Gesamt |
---|---|---|---|---|
Elektroauto | bis 40.000 € | 6.000 € | 3.000 € | 9.000 € |
Elektroauto | >40.000 € – 65.000 € | 5.000 € | 2.500 € | 7.500 € |
Plug-In-Hybrid | bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Plug-In-Hybrid | >40.000 € – 65.000 € | 3.750 € | 1.875 € | 5.625 € |
Ob auch ihr Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge steht können sie auf der Homepage der BAFA einsehen.
Förderung Elektroauto Leasingfahrzeuge
Mit der „Richtlinie Umweltbonus“ vom 21.10.2020 würde die Höhe der Innovationsprämie für neu zugelassenen Elektroauto Leasingfahrzeuge ab dem 16.11.2020 neu festgelegt. Die Höhe der Förderung ist von der Leasingdauer abhängig und wird gestaffelt, wenn der Vertrag eine geringere Laufzeit als 24 Monate vorsieht. Die Mindesthaltedauer wurde von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht, wenn das Leasing eine Laufzeit von 12 bis 24 Monate beträgt.
Bei kürzeren Laufzeiten zwischen 6 bis 11 Monaten bleibe die Mindesthaltedauer bei 6 Monaten.
Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis Basismodell | Leasing- Laufzeit | Bundesanteil | Herstelleranteil | Gesamt |
---|---|---|---|---|---|
Elektroauto | bis 40.000 € | 6-11 Mon | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Elektroauto | bis 40.000 € | 12-23 Mon | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Elektroauto | >40.000 € – 65.000 € | 6-11 Mon | 1.250 € | 625 € | 1.875 € |
Elektroauto | >40.000 € – 65.000 € | 12-23 Mon | 2.500 € | 1.250 € | 3.750 € |
Plug-In-Hybrid | bis 40.000 € | 6-11 Mon | 1.125 € | 652,50 € | 1.687,50 € |
Plug-In-Hybrid | bis 40.000 € | 12-23 Mon | 2.250 € | 1.125 € | 3.375 € |
Plug-In-Hybrid | >40.000 € – 65.000 € | 6-11 Mon | 937,50 € | 468,75 € | 1.406,25 € |
Plug-In-Hybrid | >40.000 € – 65.000 € | 12-23 Mon | 1.875 € | 937,50 € | 2.809,50 € |
Förderung gebrauchter Elektroautos
Auch beim Kauf oder Leasing junger gebrauchter Elektroautos greift die Förderung. Die Voraussetzungen sind hier etwas umfangreicher:
- Erstzulassung nach dem 04.11.2019
- Gebrauchtfahrzeug darf nicht länger als 12 Monate erstzugelassen sein
- Höchstens 15.000 Kilometer Laufleitung (durch Gutachten nachgewiesen)
- Noch keine Förderung beantragt haben
Für die Förderhöhe gelten die entsprechenden Tabellen für den Kauf und das Leasing eines Neufahrzeugs mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro.
Wegen des Wertverlustes werden 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs angesetzt (Maßgabe: Bruttolistenpreis, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen).
Mittlerweile kann die Bundesförderung auch wieder mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Wichtig dabei ist, dass eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Fördermittelgeber und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) besteht. Aktuell kann der BAFA Umweltbonus mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:
- Sofortprogramm „Saubere Luft“ BMU
- Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ BMU
- Förderrichtlinie Elektromobilität BMVI
- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 BMVI
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand KfW
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO (Land Berlin)
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
Diese Liste wird stetig aktualisiert und kann hier eingesehen werden.
Wichtiger Hinweis: Voraussetzung für Förderung der BAFA ist, dass beim Kauf eines elektrisch betriebene Fahrzeugs das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/ den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein muss (Haltedauer).
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